Kosten • was Sie wissen sollten

Ohne Zulassung als „Kassenarzt“  können wir nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen und sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere ärztlichen Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, letzte aktualisierte Version von 1996) dem Patienten direkt in Rechnung zu stellen. Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen diese Rechnungen in der Regel in vollem Umfang. Ausnahmen davon sind, je nach individuell gewähltem Tarif und Vertrag, möglich.

Eine volle Kostenübernahme der ärztlichen Leistungen und der verordneten Präparate kann daher von unserer Seite nicht gewährleistet werden. Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir Ihnen jedoch gern behilflich.